Balkonkraftwerk + Speicher im MaStR anmelden: Anleitung 2026 (Solarpaket I)
Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden: Seit Solarpaket I genügt die kostenlose MaStR-Registrierung – ohne separate Netzbetreiber-Anmeldung. Wir zeigen die Schritte, was beim Speicher zusätzlich nötig ist und die 1-Monats-Frist.
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Stand: Mai 2026 · Teil unseres Balkonkraftwerk-Speichers mit Nulleinspeisung.
Die gute Nachricht: Seit dem Solarpaket I ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks so einfach wie nie. Die etwas weniger gute: Wer einen Speicher betreibt, hat einen zusätzlichen Schritt.
Kurze Antwort
Melde dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) an – seit Solarpaket I in einem einzigen, kostenlosen Schritt, ohne separate Netzbetreiber-Anmeldung. Den Speicher erfasst du zusätzlich als eigene Einheit. Dauer: ~15–20 Minuten, gebührenfrei, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Was Solarpaket I geändert hat
Seit dem 16. Mai 2024 gilt: Steckersolargeräte bis 800 W Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung werden nur noch im MaStR registriert. Die früher übliche, oft umständliche zweite Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt – die Bundesnetzagentur leitet die Daten automatisch weiter.
Schritt für Schritt: die Anlage im MaStR
- Auf marktstammdatenregister.de ein Benutzerkonto anlegen (bzw. einloggen).
- „Stromerzeugungseinheit” → Solar → Steckersolargerät auswählen.
- Standort, Inbetriebnahmedatum, Modul- und Wechselrichterleistung (max. 2.000 Wp / 800 W) eintragen.
- Absenden – fertig. Eine Bestätigung erscheint im Konto.
Den Speicher separat anmelden
Betreibst du zusätzlich einen Batteriespeicher, legst du ihn als eigene Einheit an. Bereit halten:
- Speicherkapazität in kWh
- maximale Entladeleistung in kW
- Technologie (meist Lithium-Ionen)
Frist & Folgen
Du hast genau einen Monat ab Inbetriebnahme. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert rechtliche Konsequenzen und kann Förderansprüche verlieren. Die Anmeldung selbst kostet nichts – es lohnt sich also nicht, sie aufzuschieben.
Welcher Speicher und welches Smart-Meter-Setup dahinter sinnvoll sind, zeigen wir im Balkonkraftwerk-Speicher mit Nulleinspeisung. Siehe auch: Shelly Pro 3EM vs. EcoTracker IR und Phasensaldierung erklärt.
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk überhaupt anmelden? +
Ja. Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden – seit dem Solarpaket I in einem einzigen, kostenlosen Schritt. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt; der wird automatisch informiert.
Muss ich den Speicher separat anmelden? +
Ja. Der Batteriespeicher wird als eigene Einheit zusätzlich zur Solaranlage im MaStR erfasst. Dafür brauchst du Speicherkapazität (in kWh), maximale Entladeleistung (in kW) und die Technologie (meist Lithium-Ionen). Je nach Ausführung kann zusätzlich eine Mitteilung an den Netzbetreiber nötig sein.
Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung? +
Du musst innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren. Versäumst du die Frist, riskierst du rechtliche Konsequenzen und den Verlust von Förderungen.
Muss ich noch zum Netzbetreiber? +
Für das Standard-Steckersolargerät nicht – über das MaStR informiert die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch. Bei Festverdrahtung, größeren Anlagen oder je nach Speicher-Ausführung kann weiterhin eine Mitteilung nötig sein.
Was kostet die Anmeldung? +
Nichts. Die MaStR-Registrierung ist kostenlos und dauert online etwa 15–20 Minuten.